From a25950ca9d73aa558e8dc1d10f7b0eae485a6bef Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Rico Neitzel Date: Mon, 1 Dec 2025 20:31:16 +0100 Subject: [PATCH 1/3] Revise member meeting invitation and quorum rules Updated the rules regarding member meetings and notifications. --- Satzung.md | 7 ++++--- 1 file changed, 4 insertions(+), 3 deletions(-) diff --git a/Satzung.md b/Satzung.md index 4e8a4e3..f013638 100644 --- a/Satzung.md +++ b/Satzung.md @@ -77,10 +77,11 @@ 10. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins. 4. Zur Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung von einem der Stellvertreter unter - Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es - erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr. + Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen. Mitgliederversammlungen finden + ausschließlich auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder statt. + Der Vorstand ist verpflichtet, einer solchen Einberufung innerhalb von vier Wochen nachzukommen. -5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder sie unter +6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangt. Sie muss spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen. From 410573dd78b0a59ebe7fb4e4d8274369256b75dc Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Rico Neitzel Date: Mon, 1 Dec 2025 20:35:03 +0100 Subject: [PATCH 2/3] Revise membership meeting requirements and renumber sections Removed the duplicate requirement for an extraordinary general meeting and updated the numbering of the subsequent sections. --- Satzung.md | 6 +----- 1 file changed, 1 insertion(+), 5 deletions(-) diff --git a/Satzung.md b/Satzung.md index f013638..41836ad 100644 --- a/Satzung.md +++ b/Satzung.md @@ -81,10 +81,6 @@ ausschließlich auf Beschluss des Vorstands oder auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder statt. Der Vorstand ist verpflichtet, einer solchen Einberufung innerhalb von vier Wochen nachzukommen. -6. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder sie unter - Angabe von Gründen verlangt. Sie muss spätestens vier Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung - tagen. - 5. Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Ein abwesendes Mitglied kann seine/ihre Stimme einem anderen, anwesenden Mitglied übertragen. Einem Mitglied darf maximal zwei weitere Stimme übertragen werden, so dass das Mitglied maximal drei Stimmen hat, seine eigene und @@ -92,7 +88,7 @@ unterschrieben sein. Zu einer Versammlung nicht erschienene Mitglieder sind den dort gefassten Beschlüssen einspruchslos unterworfen. Ihre Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. -7. Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen +6. Über die Beschlüsse und, soweit zum Verständnis über deren Zustandekommen erforderlich, auch über den wesentlichen Verlauf der Verhandlung, ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie wird vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer unterschrieben. From 1e722ce376247eec7c5230f90ff2a73246af6baf Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Rico Neitzel Date: Mon, 1 Dec 2025 21:17:38 +0100 Subject: [PATCH 3/3] Add new amendment date to Satzung.md --- Satzung.md | 6 ++++-- 1 file changed, 4 insertions(+), 2 deletions(-) diff --git a/Satzung.md b/Satzung.md index 41836ad..9c1970b 100644 --- a/Satzung.md +++ b/Satzung.md @@ -124,5 +124,7 @@ anerkannte Körperschaft, die es ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 12.01.2013 in Berlin. -Geändert auf der Mitgliederversammlung am 11.09.2018 in Kiel. -Geändert auf der Online-Mitgliederversammlung am 22.09.2020. +Geändert auf der Mitgliederversammlung am 11.09.2018 in Kiel. +Geändert auf der Online-Mitgliederversammlung am 22.09.2020. +Geändert auf der Online-Mitgliederversammlung am 15.12.2025. +